(Auszug aus dem Kurzprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024 – TOP 7)
In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12.10.2023 hat der Gemeinderat mehrheitlich für die Verpachtung kommunaler Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Bösingen gestimmt. Nachdem dieser Grundsatzbeschluss gefasst war und im Herbst 2023 eine öffentliche Info- und Dialogveranstaltung zum Thema „Windpark Bösingen“ durchgeführt wurde, fand in den darauffolgenden Monaten ein intensiver Austausch zwischen der Gemeinde Bösingen und möglichen Projektierern statt.
Der Gemeinderat hat nun in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.06.2024 einstimmig den Beschluss zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen „badenovaWärmePlus GmbH & Co. KG“ gefasst und die Gemeindeverwaltung mit der Klärung der Details zum Nutzungsvertrag unter anwaltlicher Beratung beauftragt.
Geplant sind derzeit, vorbehaltlich der ausführlichen Genehmigungsverfahren, die Errichtung von drei Windkraftanlagen möglichst auf kommunalen Flächen auf der Gemarkung Bösingen. Da bis zur Inbetriebnahme der Windkraftanlagen jedoch noch einige Verfahrensschritte zu durchlaufen und Fragestellungen zu klären sind, ist aus heutiger Sicht frühestens ab dem Jahr 2028 mit der Errichtung der Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen zu rechnen.
Der nächste Schritt besteht aus Vertragsverhandlungen und darauf aufbauend die Zustimmung des Gemeinderates hierzu. Badenova wird parallel Kontakt mit privaten Eigentümern der Flächen, die ebenfalls zur Realisierung des Windparks benötigt werden.