Abwassergebühren

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren.

Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstück anfällt.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Hierzu ist jedoch ein Zwischenzähler notwendig, den der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten einzubauen hat.

Schmutzwassergebühr: 
ab 01.01.2024    4,10 €/m³

Niederschlagsgebühr:
ab 01.01.2024    0,20 €/m³