Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.
Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Die Grundsicherung umfasst
- den gültigen Sozialhilferegelsatz,
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
- Mehrbedarfe beispielsweise bei
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G
- Krankheit, wenn deswegen ein ernährungsbedingter Mehrbedarf besteht (etwa bei Zöliakie oder Mukoviszidose)
- dezentraler Warmwassererzeugung
- einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.