Hallennutzung

Die Vereine beider Ortsteile können die Festhallen in beiden Ortsteilen für Veranstaltungen mieten. Privatpersonen können die Hallen nicht mieten.

In den Ferien sind die Hallen wie folgt für den Trainigsbetrieb und für Veranstaltungen komplett geschlossen:
Weihnachtsferien: In der ersten Ferienwoche geschlossen. In der ersten Januarwoche der Weihnachtsferien ist Traingsbetrieb möglich.
Sommerferien: 4. bis 6. Woche geschlossen

Tanzveranstaltungen, Hochzeiten usw. sind in den Ferien grundsätzlich nicht erlaubt!

Die Buchung der Halle muss 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

 

Hinweis zum Bürgersaal in Herrenzimmern:

Die Mietung des Bürgersaals ist nur für Bewohner der beiden Ortsteile möglich!

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hallennutzung"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Ergänzende Information zum Online Prozess

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barrierefrei

Hallenveranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher anzumelden.

Die Abrechnung erfolgt nach Dauer und Verbrauch (Strom, Wasser, etc.) der Verantraltung.

Gemeindeverwaltung