Hallennutzung
Die Vereine beider Ortsteile können die Festhallen in beiden Ortsteilen für Veranstaltungen mieten. Privatpersonen können die Hallen nicht mieten.
In den Ferien sind die Hallen wie folgt für den Trainigsbetrieb und für Veranstaltungen komplett geschlossen:
Weihnachtsferien: In der ersten Ferienwoche geschlossen. In der ersten Januarwoche der Weihnachtsferien ist Traingsbetrieb möglich.
Sommerferien: 4. bis 6. Woche geschlossen
Tanzveranstaltungen, Hochzeiten usw. sind in den Ferien grundsätzlich nicht erlaubt!
Die Buchung der Halle muss 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Hinweis zum Bürgersaal in Herrenzimmern:
Die Mietung des Bürgersaals ist nur für Bewohner der beiden Ortsteile möglich!
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hallennutzung"
Ergänzende Information zum Online Prozess
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