Wasserversorungsbeiträge
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können.
Einzelfragen zum Wasserversorgungsbeitrag können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären.
In der Wasserversorgungssatzung der Gemeindeverwaltung können Sie u.a. Informationen über den Beitragsmaßstab, die Beitragshöhe sowie den Beitragsschuldner nachlesen.