Wasserzins

Für die Wasserversorgung besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, d.h. jeder Haushalt wird aus der öffentlichen Wasserversorgung mit Wasser versorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von diesem Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, z.B. für eine Zisternenwassernutzung für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine. Hierfür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Für den Wasserzähler wird eine monatliche Grundgebühr erhoben.

Bei der Wasserzählerselbstablesung bitte unbedingt die Kundennummer und die Zählernummer aus der übersandten Ablesekarte auf das Online-Formular übernehmen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Wasserzins"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.01.2024   2,80 €/m³.
Die Grundgebühr für den normalen Zähler mit dem Nenndurchfluss Qn 2,5 beträgt 0,36 €/Monat.