Entwässerungsgenehmigung
Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung der Gemeindeverwaltung.
Insbesondere im Baugebiet Eschle muss die Gemeinde verstärkt darauf achten, dass der Hausanschluss ordnungsgemäß hergestellt wird. Wir haben in diesem Baugebiet erstmals ein Trennsystem installiert. Nach Abschluss der Hausanschlussarbeiten und vor dem Wiederanfüllen, muss der Bauhof den Anschluss abnehmen und als richtig ausgeführt bestätigen. Sie erhalten hierzu mit der Baugenehmigung Formulare ausgehändigt.