Friedhofsverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist für die Bestattungsangelegenheiten und die Freidhofsverwaltung zuständig.

Folgende Grabstellen stehen zur Vergügung

  • Reihengrab
  • pflegeleichtes Reihengrab
  • Urnengrab
  • pflegeleichtes Urnengrab
  • Urnenstele
  • einfaches Wahlgrab (mit Tieferlegung)
  • einfaches pflegeleichtes Wahlgrab (mit Tieferlegung)

Wir informieren Sie gerner über die verschiedenen Grabstellen.

Die aktuellen Gebühren für die Überlassung einer Grabstätte können Sie aus der Friedhofssatzung entnehmen.

Gebühren für die Grabherstellung, Umrandung, Nutzung der Leichenhalle und -zelle fallen zusätzlich an.