Haushaltsplan
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Ergebnishaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
- der ordentlichen Erträge und Aufwendungen,
- der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, - des Finanzhaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit, - des Gesamtbetrags
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) und
- der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichungen, die künftige Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) - des Höchstbetrags der Kassenkredite.
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.