Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  1. des Ergebnishaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
    - der ordentlichen Erträge und Aufwendungen,
    - der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
  2. des Finanzhaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
    - der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
    - der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
    - der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit,
  3. des Gesamtbetrags
    - der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) und
    - der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichungen, die künftige Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
  4. des Höchstbetrags der Kassenkredite. 

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. 

Kontakt

Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm ist ersichtlich:

  • die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes (Ergebnishaushalt)
  • neben den Zahlungen aus dem Ergebnishaushalt entält der Finanzhaushalt die vorgesehenen Auszahlungen für Investitionen und deren Finanzierung
  • der Stellenplan
  • eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
  • ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)

Der Haushaltsplan wird nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Aufsichtsbehörde sieben Tage öffentlich ausgelegt.